Alter der Firma
20 JahreKapital in CHF
21'000Aktive Marken
0Auskünfte zu ALPHA PARTNER GmbH
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahrenWirtschaftsauskunft
Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahrenFirmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber ALPHA PARTNER GmbH
- ALPHA PARTNER GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Thalwil. ALPHA PARTNER GmbH gehört zur Branche «Gebäudebau und Unterhalt» und ist aktuell aktiv.
- ALPHA PARTNER GmbH wurde am 09.03.2004 gegründet.
- Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 31.05.2024.
- Die Firma ist im Handelsregister ZH mit der UID CHE-110.566.120 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
09.03.2004
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Thalwil
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.028.540-1
UID/MWST
CHE-110.566.120
Branche
Gebäudebau und Unterhalt
Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen im Bereich Montagearbeiten, Gebäuderenovationen und -sanierungen, Erstellung von Dämmungen und Isolationen im Bereich des Brandschutzes sowie Handel mit Waren aller Art, insbesondere in den genannten Bereichen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Vinitrebaffi GmbH
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: ALPHA PARTNER GmbH
Publikationsnummer: HR02-1006044539, Handelsregister-Amt Zürich
ALPHA PARTNER GmbH, in Thalwil, CHE-110.566.120, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 107 vom 03.06.2022, Publ. 1005487574).
Firma neu:
ALPHA PARTNER GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 10.04.2024 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Publikationsnummer: UV02-0000003710, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 16.04.2024 Öffentlich einsehbar bis: 16.07.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Gerichtlicher Entscheid gegen ALPHA PARTNER GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: ALPHA PARTNER GmbH CHE-110.566.120 Friedhofstrasse 5
- Der Gesellschaft wird eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen oder konkret zureichende Gründe darzulegen, welche gegen die Vorbringen des Handelsregisteramtes sprechen. Eingaben haben schriftlich in dreifacher Ausfertigung zu erfolgen.
- Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Gesellschaft folgende Unterlagen dem Gericht einreicht: entweder a) eine Bestätigung, dass das eingetragene Domizil noch gültig ist, unterzeichnet durch ein für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigtes Mitglied des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans, und b) eine Bestätigung des Vermieters, dass der bestehende Mietvertrag am eingetragenen Rechtsdomizil noch gültig ist bzw. ein Nachweis über die Eigentümerschaft; oder c) die Anmeldung des neuen Rechtsdomizils, original unterzeichnet durch ein für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigtes Mitglied des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans, sowie d) die Erklärung der Anmeldenden, dass die Gesellschaft am angegebenen Domizil erreicht werden kann oder, falls es sich um eine c/o-Adresse handelt, die original unterzeichnete Domizilhaltererklärung und e) die Bestätigung bzw. Anmeldung einer Vertretung, die die Wohnsitzanforderungen von Art. 814 Abs. 3 OR erfüllt. Falls die neue Adresse in einer anderen politischen Gemeinde liegt (siehe 2.c) und 2.d)), so müssen auch die öffentliche Urkunde über den Statutenänderungsbeschluss und ein Exemplar der neuen Statuten eingereicht werden.
- Bei Säumnis, ungenügendem Nachweis oder unbehilflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Liquidation der Gesellschaft nach den Konkursregeln angeordnet werden (Art. 939 Abs. 2 i.V.m. Art. 819 sowie Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR). 4. ... Geschäftsnummer: EO240009-F Entscheiddatum: 26.03.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Horgen, Einzelgericht im summarischen Verfahren Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Kontaktstelle: Bezirksgericht Horgen,
Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Bemerkungen:
Der Entscheid kann bei der Bezirksgerichtskanzlei bezogen werden.
Publikationsnummer: UV01-0000002317, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 11.04.2024 Öffentlich einsehbar bis: 11.04.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht, Hirschengraben 15, 8001 Zürich Entscheid betreffend Organisationsmangel ALPHA PARTNER GmbH Klagende Partei: Güney Muzaffer, Bützbergstr. 99, 4900 Langenthal Beklagte Partei: ALPHA PARTNER GmbH CHE-110.566.120 Friedhofstrasse 5
- Die Gesuchsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt Thalwil wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'000.00.
- Die Kosten werden der Gesuchsgegnerin auferlegt.
- Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, der unentgeltlichen Rechtsbeiständin eine Parteientschädigung von CHF 2'500.00 zu bezahlen. 6. ...
- Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Beschwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert übersteigt CHF 30'000.00. Entscheiddatum: 10.04.2024
Gerichtliche Entscheidinstanz: Handelsgericht des Kantons Zürich - Einzelgericht Gerichtsschreiber
J. Busslinger
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.